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Warum Gewerkschaft
Gewerkschaft und Betriebsrat
Die Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Betriebsrat gibt es auf mehreren Ebenen. Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen beispielsweise ist es Usus, dass sich beide vor Verhandlungsbeginn über gemeinsame Zielsetzungen verständigen. Liegt das Augenmerk der Gewerkschaft dabei in erster Linie auf den Gehaltserhöhungen und eventuellen notwendigen Gesetztesanpassungen, ist das Know How des Betriebsrates v.a. dort, wo es um die konkrete Arbeitsbedingungen bzw. der Verbesserung derselben geht. Ein zweiter Schwerpunkt des Betriebsrates sind die jährlichen Evaluierungen der Betriebsvereinbarungen. Verhandlungen für Betriebsvereinbarungen sind üblicherweise Angelegenheit des Betriebsrates. Ausnahmen sind Regelungstatbestände, die sich unmittelbar aus dem Kollektivvertrag ableiten. Bei uns ist das beispielsweise die Betriebsvereinbarung über den Leistungslohn, bei denen Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam verhandelt haben. Natürlich gibt es auch in Einzelfallangelegenheiten eine Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft, sei es aufgrund einer notwendigen rechtlichen Vertretung durch die Gewerkschaft, seien es Bertaungsgespräche zum Thema Pensionsantritt (-höhe), Mobbing ect.
Gewerkschaft heute
Die Gewerkschaft heute kämpft sowohl mit externen, als auch internen Problemlagen. Externe Faktoren sind ganz allgemein die Denunzierung von Gewerkschaft als Betonierer und Fortschrittsverweigerer, der zunehmenden Vereinzelung von ArbeitnehmerInnen frei nach dem Motto „JedeR ist seines eigenen Glückes Schmied“. Neben diesem gesellschaftspolitischen rauhen Wind, der der Gewerkschaft entgegenschlägt, gibt es aber doch auch Faktoren, die hausgemacht sind. Die Gewerkschaft hat es im Laufe von Jahrzehnten in der Sozialpartnerschaft verlernt, eine klare Verortung der Interessenslagen vorzunehmen. Am augenscheinlichsten wird das, wenn Gewerkschaftsfunktionäre politische Funktionen übernehmen und dann in der „hohen“ Politik in ihrem Abstimmungsverhalten einen Kurswechsel vollziehen, der sich nur in einem parteipolitischen Gehorsam zur jeweiligen Partei begründen lässt. Dass macht sie dann unglaubwürdig und widerspricht auch den ÖGB Statuten, wonach Gewerkschaftsmitglieder die Beschlüsse in den eigenen Gremien vertreten müssen.
Grundsätzliche historische Bedeutung
Die Gewerkschaften sind aus der Arbeiterbewegung hervorgegangen und setzten sich seit ihrem Bestehen für höhere Löhne, besseren Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmungsrechte und z.T. auch für weitergehende gesellschaftspolitische Veränderungsprozesse ein, ein Faktor der in Zeiten von Freihandelsabkommen, die arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen unterwandern, an Bedeutung gewinnt. Sie schließen Kollektivverträge ab, führen Kämpfe für eine Verbesserung von Lohn- und Arbeitsverhältnissen durch gegebenenfalls auch mit Streiks.