Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung die nur zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber abgeschlossen werden kann. Betriebsvereinbarungen sind ebenso wie Gesetze und Kollektivverträge unmittelbar rechtsverbindlich. Eine Einzelvereinbarung in derselben Angelegenheit ist neben einer Betriebsvereinbarung nur zulässig, wenn sie den Arbeitnehmer günstiger stellt.

Die einzelnen aktuellen Betriebsvereinbarungen finden Sie im “dropdown” Menü Ihre Rechte & Pflichten unter Betriebsvereinbarungen und dem jeweiligen Betrieb

Betriebsvereinbarung mobile Datenerfassung (MOCCA)

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Umgang mit Hard-, Software und Daten der MitarbeiterInnen in Bezug auf die verwendete Software MOCCA zur mobilen Datenerfassung in der MHKP

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur mobilen Leistungserfassung
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

20150428_BV-mobilen-Leistungserfassung_MHKP

Allgemeine Betriebsvereinbarung

regelt wesentliche Vereinbarungen für alle Betriebe z.B. Arbeitszeit, MitarbeiterInnenfonds (vorm.Härtefonds), Essensgutscheine, Dienstverhinderung, usw.

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarungen des FSW und seiner Tochterunternehmen:
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung 2020

Diese Betriebsvereinbarung ist notwendig um den, im Kollektivvertrag festgelegten Leistungslohn auszuzahlen. (die Höhe der Einzahlung in die “Auszahlungstöpfe” ist im Kollekitvvertrag geregelt)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung in der Fassung vom 1.1.2020:
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

BV für den 24.12 und 31.12

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für Privatangestellte MitarbeiterInnen im FSW, der Schuldnerberatung Wien – gemeinnützige GmbH und der FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH. Die Vereinbarung regelt die Arbeitzeit und das zusätzliche Entgelt am 24.12 und 31.12, sofern es zwingend notwendig ist an diesen Tage Dienst zu verrichten (Definition in der BV)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung 24.12. und 31.12.
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Was ist ein Kollektivvertrag

Was ist ein Kollektivvertrag?

Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen (in der Regel zwischen Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen/verbände) abgeschlossen werden.
Diese Vereinbarungen gelten für die Arbeitsverhältnisse innerhalb ihres jeweiligen Geltungsbereiches (Branche, Gebiet, Unternehmen, Angestellte bzw. ArbeiterInnen).
Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen (das sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem/der BetriebsinhaberIn, die z. B. Arbeitszeit, akkordähnliche Prämien und Entgelte für die ArbeitnehmerInnen regeln, usw.) und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden.
Auf ArbeitnehmerInnenseite werden Kollektivverträge in der Regel vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und den einzelnen Gewerkschaften (GPA-djp, GÖD, Younion, Bau-Holz, PRO-GE, Vida, GPF) ausverhandelt und abgeschlossen.
Kollektivverträge gelten meist für eine ganze Wirtschaftsbranche – ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich so kann ein Kollektivvertrag auch mit einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen werden – wie z.B. unser Kollektivvertrag für den FSW&Töchter. Weiterlesen

Ihre Rechte & Pflichten

Die meisten  “Rechte und Pflichten” in unserem Arbeitsleben werden im Kollektivvertrag und in den Betriebsvereinbarungen geregelt.

Eine Erklärung was eine Betriebsvereinarung ist finden sie unter Betriebsvereinbarung – die zugehörigen Dokumente finden Sie, geordnet nach Betrieb, im zugehörigen “dropdown” Menü.

Unseren aktuell gültigen Kollektivvertrag finden Sie unter Kollektivvertrag. Eine Erklärung zu Kollektivverträgen finden Sie im im zugehörigen “dropdown” Menü.

Warum Gewerkschaft

Gewerkschaft und Betriebsrat
Die Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Betriebsrat gibt es auf mehreren Ebenen. Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen beispielsweise ist es Usus, dass sich beide vor Verhandlungsbeginn über gemeinsame Zielsetzungen verständigen. Liegt das Augenmerk der Gewerkschaft dabei in erster Linie auf den Gehaltserhöhungen und eventuellen notwendigen Gesetztesanpassungen, ist das Know How des Betriebsrates v.a. dort, wo es um die konkrete Arbeitsbedingungen bzw. der Verbesserung derselben geht. Ein zweiter Schwerpunkt des Betriebsrates sind die jährlichen Evaluierungen der Betriebsvereinbarungen. Verhandlungen für Betriebsvereinbarungen sind üblicherweise Angelegenheit des Betriebsrates. Ausnahmen sind Regelungstatbestände, die sich unmittelbar aus dem Kollektivvertrag ableiten. Bei uns ist das beispielsweise die Betriebsvereinbarung über den Leistungslohn, bei denen Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam verhandelt haben. Natürlich gibt es auch in Einzelfallangelegenheiten eine Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft, sei es aufgrund einer notwendigen rechtlichen Vertretung durch die Gewerkschaft, seien es Bertaungsgespräche zum Thema Pensionsantritt (-höhe), Mobbing ect.

Gewerkschaft heute
Die Gewerkschaft heute kämpft sowohl mit externen, als auch internen Problemlagen. Externe Faktoren sind ganz allgemein die Denunzierung von Gewerkschaft als Betonierer und Fortschrittsverweigerer, der zunehmenden Vereinzelung von ArbeitnehmerInnen frei nach dem Motto „JedeR ist seines eigenen Glückes Schmied“. Neben diesem gesellschaftspolitischen rauhen Wind, der der Gewerkschaft entgegenschlägt, gibt es aber doch auch Faktoren, die hausgemacht sind. Die Gewerkschaft hat es im Laufe von Jahrzehnten in der Sozialpartnerschaft verlernt, eine klare Verortung der Interessenslagen vorzunehmen. Am augenscheinlichsten wird das, wenn Gewerkschaftsfunktionäre politische Funktionen übernehmen und dann in der „hohen“ Politik in ihrem Abstimmungsverhalten einen Kurswechsel vollziehen, der sich nur in einem parteipolitischen Gehorsam zur jeweiligen Partei begründen lässt. Dass macht sie dann unglaubwürdig und widerspricht auch den ÖGB Statuten, wonach Gewerkschaftsmitglieder die Beschlüsse in den eigenen Gremien vertreten müssen.

Grundsätzliche historische Bedeutung
Die Gewerkschaften sind aus der Arbeiterbewegung hervorgegangen und setzten sich seit ihrem Bestehen für höhere Löhne, besseren Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmungsrechte und z.T. auch für weitergehende gesellschaftspolitische Veränderungsprozesse ein, ein Faktor der in Zeiten von Freihandelsabkommen, die arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen unterwandern, an Bedeutung gewinnt. Sie schließen Kollektivverträge ab, führen Kämpfe für eine Verbesserung von Lohn- und Arbeitsverhältnissen durch gegebenenfalls auch mit Streiks.

 

 

Aktueller Kollektivvertrag

Hier können sie den aktuellen Kollektivvertrag und die jeweilige aktuelle Novelle, der/die zwischen der Gewerkschaft Younion und dem FSW abgeschlossen wurde lesen/ downloaden:

Kollektivvertrag ab 1.7.2020
Kollektivvertrag ab 1.7.2019

16.Novelle des FSW Kollektivvertrages2020
14.Novelle des FSW Kollektivvertrages2019

FSW_Zuordnungstabelle Jobfamilien

Gehaltsschema2020
Gehaltsschema2019

Unser Service für Sie

Intressensvertretung
Wir wurden von den angestellten KollegInnen im FSW und den Tochterunternehmen gewählt um ihre Interessen im Arbeitsleben wahrzunehmen, zu vertreten, zu fördern,  zu beraten, notfalls auch alles zu tun um diese durchzusetzen.
Weiiters achten wir darauf , dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verträge (Kollektivvertrag), Erlässe, Verordnungen und Vereinbarungen (Betriebsvereinbarung) eingehalten und durchgeführt werden.

Unabhängiges Handeln
Wir sind nicht weisungsgebunden und in unserer Funktion den Interessen der KollegInnen verpflichtet.

Betriebsvereinbarungen
Wir verhandeln Betriebsvereinbarungen (innerbetriebliche Regelungen wie Gleitzeit, Datenschutz, Schichtdienst, Wiedereinstieg, usw.) und achten auf deren Einhaltung.

Kündigungen, Entlassungen, einvernehmliche Auflösungen
Wir
versuchen hier vor allem größtmögliche Unterstützung anzubietensei es in Form von (Rechts-)Beratung, Verhandlung, Begleitung, Stützung und Unterstützung bis hin zur Stellungnahme oder Anfechtung bei Gericht (gilt nicht für einvernehmliche Auflösung)

ArbeitnehmerInnenvertretung
Wir arbeiten eng mit der Gewerkschaft YOUNION sowie mit der Arbeiterkammer zusammen.

Betriebsratsfolder

JVR

Herr Ali Sipan
Funktion: Jugendvertrauensperson, Vorsitz
Tel.: 05 05 379 – 66 555
Büro: 1030  Wien, Guglgasse 7-9 / B.OG03.5

Frau Killian Sarah-Celina
Funktion: Jugendvertrauensperson, 1. Stellvertreterin
Tel.: 01/ 24 5 24 – 10388
Büro: 1030 Wien, Erdbergstraße 198A-200/00.OG02.21

Frau Dursun Öznil
Funktion: Jugendvertrauensperson, 2.Stellvertreterin
Tel.: 05 05 379 – 20 658
Büro: 1030 Wien, Guglgasse 7-9 / B.OG03

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Behindertenvertrauensperson

Die Funktion der  Behindertenvertrauensperson ist im § 22 des Behinderteneinstellungsgesetzes festgelegt.

Sie ist berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigten Behinderten im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahrzunehmen.

Der Betriebsrat ist verpflichtet, der Behindertenvertrauensperson bei der Wahrnehmung der besonderen Belange der begünstigten Behinderten beizustehen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Betriebsrat

Die Geschichte “unseres” Betriebsrates” können sie direkt im Menüpunkt “über uns nachlesen. Im “dropdown” Menü können sie, je nach Betrieb die zuständigen Betriebsrätinnen auswählen.

Für allgemeine Fragen, Auskünfte, Terminvereinbarungen, Abholung und Abwicklung der Gutscheine und vieles mehr steht Ihnen unser Sekretariat zur Verfügung:

Carina Vetchy

Betriebsratsbüro, Guglgasse 7-9/A.OG03.13
1030 Wien
Telefon: 05 05 379 – 10831
Mail: betriebsrat@fsw.at

Bürozeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 15:00 Uhr, bzw. nach Vereinbarung
(selbstverständlich können sie unabhängig davon jederzeit alle angeführten BetriebsrätInnen – im Menüpunkt “über uns”  – direkt kontaktieren!)

Einen Überblick über die Tätigkeiten der Betriebsrätinnen gibt ihnen auch unser Folder:

Betriebsratsfolder

Über uns

Der Betriebsrat besteht derzeit aus BetriebsrätInnen in sechs
Betriebsratskörperschaften (FSW, WBP, SUL, ODW, AWZ, LGM) und dem Zentralbetriebsrat. Diese  Gremien sind um die Anliegen aller KollegInnen bemüht.
Für spezielle Anliegen der jeweiligen Gruppen haben wir gewählte Behindertenvertrauenspersonen, einen gewählten Jugendvertrauensrat und eine gewählte Personalvertretung für Stadt Wien Beschäftigte.

Wir nehmen die vielfältigen Rechte der ArbeitnehmerInnen im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes wahr. Die zuständigen Personen finden Sie in der Rubrik “Über uns” im “dropdown” Menü.

Kurz unsere Geschichte als Betriebsrat
Schon recht bald nach Gründung des FSW, im Jahre 2001 haben sich KollegInnen entschlossen einen Betriebsrat zu gründen und eine Betriebsratswahl durchzuführen.
Am 1.Juli 2004 wurde der FSW durch die Zuweisung der KollegInnen aus der MA 47 und  aus Teilen der damaligen MA 12 und der MA 15 (kurzfristig zusammengeführt als MA 15 A) schlagartig um ca. 500 MitarbeiterInnen größer. Bereits im Herbst 2004 wurde der neue Betriebsrat gewählt. 2005 begannen 10 BetriebsrätInnen ihre herausfordernde Tätigkeit  in einem Betrieb der in rasender Geschwindigkeit wuchs und viele Aufgaben im Sozialbereich dieser Stadt übernahm. Recht bald stellte sich heraus, dass aufgrund der Rechtsform viele wesentliche, arbeitsrechtliche Regelungen fehlten. Es mussten Arbeitszeitregelungen, ein Entgeltschema usw. verhandelt werden. Da kein bestehender Kollektivvertrag für den FSW gültig war wurde ein eigener Kollekitvvertrag mit der jetzigen Gewerkschaft Younion (damals Gewerkschaft der Gemeindebediensteten) abgeschlossen.

Bereits bei der Betriebsratswahl 2008 hatte das Unternehmen FSW  4 “Töchterbetriebe”. So wurde es notwendig für die jeweiligen Betriebe im “Unternehmen FSW&Töchter” eigene Betriebsratskörperschaften und als “Dach” einen Zentralbetriebsrat zu gründen.
Im Laufe der Zeit kam die AWZ als fünfte Betriebsratskörperschaft dazu.

Durch die wachsende Anzahl an Aufgaben und MitarbeiterInnen (von ursprünglich 470 auf derzeit  2300) im Unternehmen entstanden eine Reihe von Betriebsvereinbarungen und wichtiger Regelungen die wichtigsten finden Sie unter “Rechte und Pflichten”.