Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen zwischen FSW-Geschäftsführung, der Daseinsgewerkschaft Younion und dem Zentralbetriebsrat wurde am 29. Juni 2020 eine Einigung erzielt.
Folgende Gehaltsanpassungen wurden mit Wirksamkeit 1.7.2020 beschlossen:
- Die monatlichen Kollektivvertragsgehälter werden um 2,7 % erhöht.
- Die IST-Gehälter werden um 2,2 % erhöht.
- Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 2,5 % erhöht.
- Die Lehrlingsentschädigung wird um 2,7 % erhöht.
- Die Entlohnung der FerialarbeitnehmerInnen wird um 2,5 % erhöht.
- Die Laufzeit beträgt 12 Monate.
Folgende inhaltliche bzw. redaktionelle Anpassungen des Kollektivvertrags wurden beschlossen:
Pkt 4.3.: Ergänzung der Anzahl der Arbeitstage in Klammer
Das Urlaubsausmaß beträgt pro Jahr:
- Grundanspruch gem. UrlG:
30 Werktage (25 Arbeitstage) - ab Vollendung des 33. Lebensjahres und mindestens 5 Jahre Betriebszugehörigkeit:
32 Werktage (27 Arbeitstage) - ab Vollendung des 43. Lebensjahres und mindestens 10 Jahre Betriebszugehörigkeit:
36 Werktage (30 Arbeitstage) - ab 25 Dienstjahren:
36 Werktage (30 Arbeitstage)
Pkt. 13.1.: Anpassung der Formulierung an die geltenden Regelungen gem. Art. 1 § 20 (4) AngG
“[…] jeden Kalendermonates kündigen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem / der Angestellten vereinbarte Kündigungsfrist.“
Den neuen Kollektivvertrag finden Sie auch im Intranet:
Das neue Gehaltsschema und die neuen Dokumente des Kollektivvertrages finden Sie hier
