Ergebnis der KV-Verhandlungen 2020 im FSW&Töchter

Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen zwischen FSW-Geschäftsführung, der Daseinsgewerkschaft Younion und dem Zentralbetriebsrat wurde am 29. Juni 2020 eine Einigung erzielt.

Folgende Gehaltsanpassungen wurden mit Wirksamkeit 1.7.2020 beschlossen:

  • Die monatlichen Kollektivvertragsgehälter werden um 2,7 % erhöht.
  • Die IST-Gehälter werden um 2,2 % erhöht.
  • Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 2,5 % erhöht.
  • Die Lehrlingsentschädigung wird um 2,7 % erhöht.
  • Die Entlohnung der FerialarbeitnehmerInnen wird um 2,5 % erhöht.
  • Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Folgende inhaltliche bzw. redaktionelle Anpassungen des Kollektivvertrags wurden beschlossen:
Pkt 4.3.: Ergänzung der Anzahl der Arbeitstage in Klammer
Das Urlaubsausmaß beträgt pro Jahr:

  • Grundanspruch gem. UrlG:
    30 Werktage (25 Arbeitstage)
  • ab Vollendung des 33. Lebensjahres und mindestens 5 Jahre Betriebszugehörigkeit:
    32 Werktage (27 Arbeitstage)
  • ab Vollendung des 43. Lebensjahres und mindestens 10 Jahre Betriebszugehörigkeit:
    36 Werktage (30 Arbeitstage)
  • ab 25 Dienstjahren:
    36 Werktage (30 Arbeitstage)

Pkt. 13.1.: Anpassung der Formulierung an die geltenden Regelungen gem. Art. 1 § 20 (4) AngG

“[…] jeden Kalendermonates kündigen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem / der Angestellten vereinbarte Kündigungsfrist.

Den neuen Kollektivvertrag finden Sie auch im Intranet:

Das neue Gehaltsschema und die neuen Dokumente des Kollektivvertrages finden Sie hier

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